Bauer und Philosoph Liebe Leserin, lieber Leser Der abtretende Kantonsratspräsident Pius Schuler, Landwirt, Rothenthurm, eröffnete die zweitägige Ratssitzung pünktlich um 9 Uhr. traditionsgemäss mit einem kurzen besinnlichen Teil. Alle Anwesenden im Raatssaal erhoben sich zum persönlichen stillen Morgengebet.
Anschliessend hielt Pius Schuler kurz Rückschau auf sein präsidiales Amtsjahr, welches in wenigen Minuten zu Ende gehen würde. Unter anderem erwähnte er, dass er das Jahr damals mit Freude und Stolz angetreten habe und sich den Vorsatz gefasst habe,
die Sitzungen speditiv und sachlich zu führen. Das ist ihm gelungen! Weiter betonte er, dass es ihm als Kantonsratspräsident ganz stark bewusst geworden sei, dass es der Bevölkerung im Kanton Schwyz eigentlich gut, ja sehr gut gehe im Vergleich. Wenn im Ratssaal und auch ausserhalb von diesem manchmal trotzdem gejammert würde, dann geschehe dies wirklich auf sehr, sehr hohem Niveau und sei oftmals nicht gerechtfertigt! Danach wurde übergeleitet auf das reichlich befrachtete Geschäftsverzeichnis für den Mittwoch und den Donnerstag. 15 Traktanden und weitere 12 Vorstösse wollten beraten, bearbeitet und entschieden werden. Ganz am Anfang ging das Ratspräsidium über von der CVP an die FDP: Pius Schuler räumte den „Bock“ (=Präsidiumsplatz) für Christoph Pfister aus Tuggen. Nachdem die FDP - Fraktikonspräsidentin Petra Gössi den neuen Präsidenten, seines Zeichens Rechtsanwalt, kurz vorgestellt hatte, wurde dieser mit glanzvollen 94 Stimmen gewählt. Herzliche Gratulation! Eine Delegation aus Tuggen überbrachte die Glückwünsche und anschliessend hielt Christoph Pfister seine Antrittsrede. Er gab ihr den Titel „Denke wie ein Philosoph, schreibe (oder rede) wie ein Bauer!“ Will heissen, dass es die vornehme Aufgabe nicht nur von Politikerinnen und Politikern sei, schwierige und komplexe Themen zu erfassen, zu begreifen und zu durchschauen, aber dann einfach und klar, für alle verständlich darüber zu reden oder zu schreiben. Wahrlich keine leichte Aufgabe für das Schwyzer Parlament, aber wir arbeiten daran. Insbesondere versuche auch ich mit meinen persönlichen Berichten aus dem Kantonsrat so zu schreiben und zu berichten, wie mir „der Schnabel“ gewachsen ist und ich hoffe sehr, dass es mir nach wie vor gelingt, ihr Interesse beim Lesen zu gewinnen. Aus meiner Sicht das wichtigste Traktandum des Mittwochvormittags war die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Diese Teilrevision wurde in der RUVKO (=Kantonsrätliche Kommission für Raumplanung, Umwelt und Verkehr) am 17. April beraten. Als Mitglied dieser Kommission war es mir ein Anliegen, dieser Teilrevision im Kantonsrat zu einer Mehrheit zu verhelfen. Dies gelang dann auch sehr deutlich, vor allem auch dank der klaren Präsentation der Vorlage durch den Kommissionspräsidenten Andreas Meyerhans, CVP. Das Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 22. November 1987 hat zum Ziel, alle Gemeinden mit dem öffentlichen Regionalverkehr angemessen zu erschliessen. Die Hauptpunkte der vorliegenden und genehmigten Teilrevision sind: - Dem Kanton, den Gemeinden und den Bezirken wird die Möglichkeit gegeben, sich vermehrt an Investitionen der Infrastruktur von Transportunternehmungen zu beteiligen, auch wenn diese nicht über das Eisenbahngesetz vom Bund mitgetragen werden. Ganz klar sind auch Vorfinanzierungen vorgesehen, entweder à fond perdu oder als Darlehen.
- Auch an qualitätsverbessernden Massnahmen soll sich der Kanton beteiligen können, sofern der regionale öffentliche Verkehr profitiert. Die Entscheidungsgrundlage ist, dass eine erhebliche Bedeutung nachgewiesen werden kann. Eine erhebliche Bedeutung liegt vor, wenn der Verzicht auf die Investition zu einer Angebotseinschränkung führen würde oder wenn ein notwendiger Angebotsausbau verhindert würde.
- Berücksichtigt werden können auch lokale Nutzen, beispielsweise Investitionen in kundenfreundliche Bahnhofsanlagen oder in Busdrehscheiben mit mehreren Umsteigebeziehungen. Hier behält sich der Kanton jedoch vor, seinen Beitrag von Leistungen der entsprechenden Gemeinde oder des entsprechenden Bezirks abhängig zu machen.
Die Vorlage war eigentlich unbestritten, einzig ein Minderheitsantrag lag vor, welcher bereits in der Kommissionsberatung eingebracht worden war. Gefordert wurde von der Minderheit, dass alle Investitionsbeiträge oder –darlehen von über 10 Mio. Franken dem obligatorischen Referendum unterstellt wären und zwingend eine Volksabstimmung nach sich ziehen würden.
Das macht wirklich keinen Sinn, denn praktisch jedes Vorhaben im Bereich des öffentlichen Verkehrs übersteigt diese Grenze. Somit müssten viel zu oft Abstimmungen durchgeführt werden mit erheblichen Kostenfolgen für die öffentliche Hand. Zudem würden die Entscheidungswege zu lange und zu schwerfällig und die Regierung könnte zu wenig flexibel und auch zu wenig schnell Entscheidungen treffen. Am Mittwochnachmittag begaben sich alle Fraktionen auf den Fraktionsausflug. Mein Bericht findet hier wegen des Redaktionsschlusses sein Ende, über die Donnerstagsthemen wollen sie sich bitte in der Tagespresse orientieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse und freue mich immer wieder über Ihre Rückmeldungen an mich! Armin Camenzind, Kantonsrat CVP
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